ABLAUF UND KOSTEN
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, ist die Praxis zu der telefonischen Sprechzeit mittwochs von 09:00 bis 11:00 Uhr erreichbar.
Ein Sprechstundentermin dient der Ersteinschätzung und ist zunächst ein Einzeltermin. Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine Therapie für Dich bzw. Ihr Kind grundsätzlich nötig und sinnvoll ist und welche anderen Möglichkeiten es neben einer Therapie geben kann.
Wichtig: Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, ist das schriftliche Einverständnis beider Elternteile erforderlich.
Für das Erstgespräch benötigen Sie keine Überweisung. Bitte bringen Sie folgende Dinge mit:
• Die gültige Krankenversichertenkarte des Kindes/Jugendlichen
• Kopie von Vorbefunden oder Arztbriefen bisher erfolgter Behandlungen
• Kopie des letzten Schulzeugnisses
Nach einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit in weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden (insgesamt fünf) abzuklären, ob eine Therapie notwendig ist und welches Psychotherapieverfahren für Ihr Kind das Richtige ist.
Unabhängig von dem möglicherweise festgestellten Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung, muss die Psychotherapie nicht in der gleichen Praxis stattfinden, in der die psychotherapeutischen Sprechstunden durchgeführt wurden. Eine psychotherapeutische Sprechstunde stellt auch keinen Garant für die Übernahme in eine psychotherapeutische Behandlung dar.
Dies hängt von den verfügbaren freien Therapieplätzen ab!
Wenn wir uns gemeinsam für eine Therapie in unserer Praxis entscheiden, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. In der Regel werden zunächst 12 Stunden + 3 Bezugspersonenstunden beantragt (KZT I).
Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen Verlängerungsantrag um weitere 12 Stunden + 3 Bezugspersonenstunden zu stellen (KZT II). In einigen Fällen ist es nötig eine Langzeittherapie zu beantragen. Hierfür ist ein Gutachten erforderlich.
Nach Genehmigung dessen, stehen dann insgesamt 60 Therapiestunden + 15 Bezugspersonenstunden zur Verfügung.
Gesetzlich Versicherten entstehen hierdurch keine Kosten.
Privat Versicherte nehmen bitte vor dem Erstgespräch Kontakt zu ihrer Versicherung auf, um die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen. Die Kostenübernahme muss von Ihnen selbst geregelt werden.
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Als Selbstzahler richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Grundlage der therapeutischen Behandlung ist ein Behandlungsvertrag, der im Zuge der Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse von Ihnen, Ihrem Kind sowie von uns als Psychotherapeutinnen unterschrieben wird.
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